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Seit dem 01.07.2018 greift das neue Pauschal-Reiserecht in Deutschland. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich in den §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Die Neuerungen der rechtlichen Grundlagen zum Pauschalreisevertrag (ehemals nur Reisevertrag) beruhen auf europäischer Gesetzgebung. Die EU will hierdurch Verbraucher besser schützen.

Zwar hat der europäische Gesetzgeber in diesem Zusammenhang primär typische Reiseveranstalter/Reisebüros im Blick, deren Geschäftszweck in der Vermittlung und Organisation von Urlaubsreisen o.ä. liegt, jedoch ist der Anwendungsbereich des Pauschalreiserechts so weit gefasst, dass auch Jugendorganisationen bzw. Vereine davon betroffen sein können, sofern sie die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, könnt Ihr dem angehängten Infoblatt entnehmen.

Unserer Meinung nach betrifft das alle Vereine, die mehr als zwei mehrtägige Fahrten (Freizeiten, Trainingslager, Zeltlager, Bildungswochenenden...) im gesamten Verein im Jahr anbieten.

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